Die Ähnlichkeiten mit dem Artikel in der NGZ
Straßen werden nicht geräumt
sind rein zufällig und nicht gewollt:

Ich tue es der AWL gleich: entgegen der Straßenreinigungssatzung habe ich beschlossen, meine Wege, für die ich die Räumpflicht habe, nicht mehr von Schnee zu räumen.
Grund ist, dass ich meinen knapper werdenden Vorrat an Streumitteln nicht einfach aufbrauchen wolle. Auf Grund der hohen Nachfrage bekomme ich auch in den Baumärkten keinen Nachschub mehr.
Nach meiner Einschätzung ist das das geringere Übel. Denn würde ich die Wege räumen, dann würde sich auf dem Asphalt und Gehwegplatten vor allem nachts Glatteis bilden. Auf der Schneedecke haben die Fußgänger mit vorschriftsmäßigem Schuhwerk und angepaßter Gehweise doch auch mehr „Grip“.
Dafür müsste jeder doch Verständnis haben.
Nein hat man nicht? Es wird mir als Bürger sogar für eine Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld angedroht.
Aber die AWL darf das so beschließen. Ein Skandal Herr Scheer und das wissen Sie auch genau.
Das Bild mit den schiebenden Fahrgästen spricht doch Bände. So nicht!

Ralph-Erich Hildebrandt
sachkundiger Bürger im BZA Rosellen